Anwaltskosten – wie ist das nun?

Anwälte sind teuer, oder? Einen richtigen Durchblick durch das Kosten-Wirr-warr fehlt den meisten Rechtsuchenden. Umso häufiger wird alleine wegen dieses Gedankens bereits eine kompetente Beratung ausgeschlossen. Tatsächlich ist die Basis einer Berechnung zunächst schnell erklärt: individuelle Vereinbarung oder gesetzliche Gebühren sind möglich.

Individualvereinbarung

Wie der Ausdruck bereits vermittelt, kann eine Anwaltsvergütung in gewissem Umfang indivuell vereinbart werden. Neben eine pauschalen Einmalvergütung für eine konkrete Beratung, sind auch stundenweise Abrechnungen möglich. In beiden Fällen liegen dem Mandanten klare Zahlen vor, wobei im Falle eines Stundenhonorats in der Regel nicht vorhersehbar ist, wie lange die Bearbeitung des gewünschten Anliegens nun in Anspruch nimmt. Aber auch für solche Fälle lässt sich etwas Sicherheit schaffen: zum Beispiel mit einer Kostendeckelung – alles selbstverständlich individuell vereinbart.

Gesetzliche Vergütung

Die gesetzliche Vergütung meint eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird dem Beratungsgegenstand ein konkreter Wert zugemessen und mit einer Tabelle abgeglichen. Für Gegenstandswerte von 0 € bis 500 € kostet eine vorgerichtliche Vertretung zum Beispiel 90,96 € (inkl. Steuern).

Fazit

Wie Sie sehen, müssen die Kosten für eine Anwaltsberatung nicht zwangsläufig undurchsichtig sein. Es kommt auf eine ehrliche Kommunikation an… und manchmal auch auf etwas Glück. Seriöse Rechtsanwälte werden Ihnen jedoch eine gewisse Sicherheit ermöglichen.